Von Sera Choi
Diskriminierung und Rassismus sind in Deutschland alltägliche Realität. Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) des Europarates hält in seinem kürzlich veröffentlichten vierten Länderbericht über Deutschland fest, dass größere Anstrengungen zur Bekämpfung von Rassismus und Intoleranz seitens deutscher Behörden vonnöten ist. Der Bericht lenkt mit einer Reihe von Empfehlungen den Blick auf das Problem der strukturellen und institutionellen Diskriminierungen.
Zwar hält der ECRI-Bericht auch eine Reihe von Fortschritten wie das Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das Diskriminierungen aus rassistischen Gründen als auch wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verbietet, fest. Auch hätten die Behörden eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um rechtsextreme, rassistische oder antisemitische Straftaten zu bekämpfen sowie Maßnahmen wie den Nationalen Integrationsplan zur Integration von Zuwanderinnen und Zuwandern ergriffen. Hier stellt der Bericht in Bezug auf die Deutsche Islamkonferenz sogar einen „bedeutsamen Sinneswandel“ fest.
Trotzdem sieht ECRI eine Reihe von Problemen. Bemängelt wird unter anderem das Fehlen einer eindeutigen Bestimmung im Strafgesetzbuch, die rassistische Beweggründe straferschwerend bewertet. Auch fehle ein unabhängiges Untersuchungsverfahren bei Fehlverhalten von Polizistinnen und Polizisten. Zudem weise das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das bei potentiellen Betroffenen weithin unbekannt sei, noch eine Reihe von Defiziten auf. Die Zweimonatsfrist zur Einreichung einer Beschwerde sei zu kurz bemessen und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes komme ihren gesetzlichen Aufgaben nur schwer nach. Die Einführung des Einbürgerungstestes schließlich stelle eine zusätzliche Hürde für diejenigen dar, die deutsche Staatsbürger werden wollen. Im Alltag erleben zudem Kinder mit Migrationshintergrund diskriminierendes Verhalten von Lehrerinnen und Lehrer.
Zum Schluss des Länderberichts empfiehlt die Europarats-Kommission deutschen Behörden, auf etlichen Gebieten mehr zu tun. So wird unter anderem empfohlen, dass deutsche Behörden sich verstärkt um die Ausbildung von PolizeibeamtInnen, StaatsanwältInnen und RichterInnen in Fragen der Anwendung der Strafrechtsbestimmungen gegen Rassismus und rassistische Diskriminierung bemühen. Auch die Fortbildung von LehrerInnen sowie eine öffentlichkeitswirksame Kampagne, die Betroffene von Diskriminierung besser über ihre Rechte informiert, sind im Katalog der Empfehlungen enthalten.
Mit seinen Empfehlungen und Problembeschreibungen lenkt der ECRI-Bericht den Blick auf strukturelle und institutionelle Diskriminierungen. Dass diskriminierende Einstellungen und Haltungen in der deutschen Gesellschaft weit verbreitet sind, verdeutlicht eine kürzlich von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentlichte Studie.1 So stimmen 76 Prozent der Befragten der Aussage „Wir müssen aufpassen, dass wir nicht von einer Einwanderungswelle überrollt werden“ zu. Ein Viertel der Befragten geben an, dass „Menschen mit schwarzer Hautfarbe“ nicht nach Deutschland passen würden.
Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, meint schließlich:
“ECRI weist im 4. Deutschland-Bericht zu Recht darauf hin, dass hierzulande eine Tendenz besteht, den Begriff Rassismus eng – zu eng – zu fassen und im Wesentlichen mit Rechtsextremismus gleichzusetzen. Dass ethnische und kulturelle Minderheiten in Deutschland – abgesehen von rechtsextremistisch motivierten Attacken – alltägliche und strukturelle Formen von Diskriminierung, zum Beispiel auf dem Wohnungsmarkt, im Arbeitsleben oder innerhalb des Schulsystems erleben, kommt aufgrund der zu engen Problemdefinition nicht angemessen in den Blick.“
Mehr Informationen zum ECRI-Bericht unter www.coe.int/ecri
Hallo,
in diesem Zusammenhang das hier:
einer Deutschen wurde am vergangenen Sonntag in Münster die EU-Wahl verwehrt, möglicherweise einzig und allein aufgrund vorschneller rassistischer Schlussfolgerungen wegen ihres Namens.
http://blog.derbraunemob.info/2009/06/12/aus-rassistischen-gruenden-eu-wahl-verwehrt/
solidarisch,
dr braune mob e.V.
Viele behinderte und kranke Menschen stellen sich die Frage, wie es sein kann, dass trotz des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes
Menschen mit Einschränkungen noch immer in dieser Gesellschaft stark benachteiligt werden.
In den Vereinigten Staaten von Amerika wurden erst nach dem
Sezessionskrieg 1865 den schwarzen Bürgern ihre unveräußerlichen Menschenrechte durch die Verfassung
garantiert. Den ersten großen Sieg errang die schwarze Bürgerrechtsbewegung am 17. Mai 1954, da verbot der
Oberste Gerichtshof der USA die Rassentrennung an Schulen. Noch immer verlieren in den USA die schwarzen
Amerikaner als erste ihre Arbeitsstelle und sind am stärksten Armut bedroht, obwohl der derzeitige
Präsident ein Afroamerikaner ist. Dies zeigt uns, dass Gesetze Veränderungen voraussetzen, diese aber dann noch
lange nicht implementiert sind und sich noch nicht im Kollektivbewusstsein verfestigt haben.
Es gibt leider auch in diesem Land zahlreiche Formen der Diskriminierung, die das Leben behinderter und kranker Menschen
erschweren. Dies führt oft zu vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen.
Die Politik hat sich einige Mühe gemacht, den Menschen, die aus anderen Ländern zu uns gekommen sind, entgegenzukommen;
man bezeichnet sie nicht mehr als Ausländer, sondern sie werden Menschen mit Migrationshintergrund genannt.
Man hat sich bezüglich der Diskriminierung kranker und behinderter Menschen in dieser Gesellschaft sich dieses Themas noch nicht angenommen. Der Satz “Du bist behindert!” hat auch immer etwas diskriminierendes.
Zudem werden behinderte und kranke Menschen als eine Belastung der Gesellschaft betrachtet und werden deshalb oft ausgegrenzt.
Man sollte sie doch genau wie Menschen mit Migrationhitergrung als einen Teil dieser Gesellschaft akzeptieren.
Deshalb sollte man jeden bitten, sich das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz genau durchzulesen.
Ziel des Gesetzes nämlich ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der
Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Eine Hierarchie der Gruppen benachteiligter Menschen ist hier nicht zu erkennen.
Aber solch eine Gesetzesgrundlage kann einen Anfang darstellen, und wie ich schon anmerkte, war es in den USA
ebenso ein langer Weg.
Auch diese Gesellschaft muss noch sehr an sich arbeiten, damit benachteiligte Menschen in dieser Gesellschaft
gleiche Lebenschancen haben.
Markus Eisgruber