Serie: Ise und Arbeit. Folge 6: Berufserfahrungen einer Rechtsanwältin

Soi Leisner

Soi Leißner, Rechtsanwältin in Berlin

In Berlin angekommen? Von Soi Leißner

Mein Name ist Soi Leißner (wenn man bei der koreanischen Tradition bleiben möchte, dass die Frau auch nach der Heirat ihren Namen behält, heiße ich Jo, Soi). Ich arbeite als Rechtsanwältin hier in Berlin Mitte. Ich bin 32 Jahre alt und bin vor kurzem von Bielefeld nach Berlin gezogen. Dort war ich im Wesentlichen im verwaltungsrechtlichen Bereich tätig. In der jetzigen Kanzlei baue ich mit Hilfe von drei überaus netten und kompetenten Kollegen das verwaltungsrechtliche Dezernat aus (rapg Rechtsanwälte, Chausseestraße 14, 10115 Berlin).

Ich bin nunmehr seit fast vier Jahren als Rechtsanwältin tätig und habe schon einige Erfahrungen in diesem Beruf machen können. Meine Erfahrungen als Rechtsanwältin lassen sich in zwei große Gruppen einteilen. Zum einen scheint es mir so, dass ich von meiner deutschen Umwelt eher positiv aufgenommen werde. Zum Beispiel beginnt fast jeder Gerichtstermin damit, dass ich danach gefragt werde, wie man meinen Namen ausspricht und woher dieser Name stammt. In Bielefeld war ich meines Wissens die einzige, koreanische Rechtsanwältin. Hier in Berlin mag diese „Einleitung“ bei Gericht vielleicht nicht mehr so oft vorkommen, zum einen weil es mehr asiatische Rechtsanwältinnen gibt, aber auch, weil ich mich jetzt, ohne viel Schreibfehler zu produzieren, mit Rechtsanwältin Leißner vorstellen kann. Aber dennoch scheine ich immer noch aufgrund meines Aussehens meine Gegenüber neugierig zu machen, so dass die Leute sich gerne mit mir unterhalten. Sie zeigen sich mir gegenüber sehr offen und kommunikativ. In dem Verhältnis zwischen meinen koreanischen Mandanten und mir, habe ich leider sehr viele negative Erfahrungen machen müssen. Natürlich kann man nicht alle koreanischen Mandanten über einen Kamm scheren, ich habe einen großen Unterschied zwischen der ersten und zweiten Generation feststellen können. Viele Anrufer, die mich sprechen wollten, gingen davon aus, dass eine telefonische Rechtsberatung (mag sie auch manchmal fast eine Stunde andauern) nichts kosten kann, weil sie mich ja nur etwas gefragt haben.. Es wurde auch manchmal darauf abgestellt, dass wir doch Landsleute seien und ich deswegen die Angelegenheit sowieso kostenfrei übernehmen könne, wir seien ja fast verwandt. Es viel mir sehr schwer, diesen Menschen begreifbar zu machen, dass meine Arbeit eine Dienstleistung darstellt, die nun einmal Geld kostet. Viele Anrufer haben sich nicht einmal getraut, mir ihren Namen zu nennen, wahrscheinlich aus Angst, dass diese Angabe schon ausreicht, um ihnen eine Rechnung zu schicken. In manchen Wochen habe ich 10-15 Anrufer gehabt, die ohne Namensnennung eine kostenlose Rechtsberatung haben wollten. Ihnen scheint auch nicht eingeleuchtet zu haben, dass ich ohne das jeweilige Schreiben, das ihrer Frage zugrunde lag, oder ohne die entsprechenden Unterlagen gar keine konkrete Antwort geben konnte.

Die etwas jüngeren Koreaner so scheint es mir, kommen erst gar nicht auf die Idee eine Leistung von mir einzufordern, ohne sich vorher zu erkundigen, was eine Beratung kostet. Vielleicht hängt das auch damit zusammen, dass zwischen den Koreanern meiner Generation nicht mehr ein solch großes uneingeschränktes Zusammengehörigkeitsgefühl besteht.

Zu Beginn meines Studiums habe ich eigentlich gar nicht damit gerechnet, überhaupt einmal koreanische Mandanten zu beraten. Denn anfangs hatte ich wenig Interesse an Korea und an Koreanern. Dazu kam, dass ich auch kaum koreanische Studenten in meinem Umfeld kannte. Doch mit der Zeit lernte ich immer mehr Ise kennen und hinzu kam, dass mein Freund (nunmehr mein Mann) Koreanisch lernte und immer mehr Fragen über Korea im Allgemeinen und die koreanische Grammatik im Besonderen stellte, die ich nicht oder nur unzulänglich beantworten konnte. Und je mehr ich mich mit meinen koreanischen Wurzeln und der koreanischen Gegenwart auseinandersetzte, desto mehr eigenes Interesse stellte sich ein.

Ich habe dann sogar einen Teil meiner praktischen Ausbildung als Rechtsanwältin in Seoul absolviert. Dort war ich 2004 vier Monate als Rechtsreferendarin bei einer großen Anwaltskanzlei (Kim, Shin & Yu; heute Yoon, Yang, Kim, Shin & Yu) im Jongno Viertel tätig. Ob mich die dort gemachten Erfahrungen in meiner späteren Entscheidungen, Rechtsanwältin zu werden, bestärkt haben, kann ich nicht sagen, da sich das Berufsbild der dort arbeitenden koreanischen Rechtsanwältinnen zu meinem eigenen stark unterscheidet. In Seoul habe ich auch Frau Heinrich, die Frau des damaligen Vorsitzenden der Deutsch-Koreanischen Juristischen Gesellschaft (DKJG) kennen gelernt, die mir wertvolle Tipps für den Umgang mit unseren Landsmännern und –frauen geben konnte.

Zu der Zeit, in der ich mich als Berufseinsteigern beworben hatte, besaß ich noch die koreanische Staatsangehörigkeit. Ich kann es leider nicht konkret belegen, aber ich hatte schon das Gefühl, dass ich auch deshalb einige Absagen von deutschen Kanzleien bekommen hatte, weil ich die koreanische Staatsangehörigkeit besaß und nicht die deutsche. Diese Frage wurde auch in manchen Bewerbungsgesprächen gestellt. Meine Freunde haben mich auch schon oft gefragt, warum ich denn nicht einfach die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt hatte, mein Lebensmittelpunkt sei doch in Deutschland. Aber irgendwie war es für mich schwieriger meine koreanische Staatsbürgerschaft abzugeben, als nach der Heirat meinen Nachnamen zu ändern. Ich habe meine koreanische Staatsbürgerschaft lange Zeit als einziges offizielles Bindeglied zu meinem Herkunftsland gesehen. Doch ich habe festgestellt, dass fast die meisten Ise, deutsche Staatsbürger sind und dass es nicht wichtig ist, ob man die deutsche oder koreanische Staatsbürgerschaft inne hat. Es kommt allein darauf an, wie wichtig es für einen selbst ist, sich mit dem Land aus dem seine Eltern stammen, mit ihren Traditionen und ihrer Kultur auseinanderzusetzen.

Mit meinem Umzug nach Berlin und der Eröffnung einer neuen Kanzlei fängt für mich ein neues Kapitel an. Ich bin sehr gespannt darauf, wie die Koreaner und auch die Richter und Kollegen in dieser Stadt auf mich reagieren. Das schöne an Berlin ist, dass sich mir hier viel mehr Möglichkeiten bieten, Koreanern oder Korea-Interessierten zu begegnen und mich mit ihnen auszutauschen.

Also: Sprecht mich an, scheut Euch nicht, aber nennt mir um Himmelswillen Euren Namen!

1 Comment

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One Response to Serie: Ise und Arbeit. Folge 6: Berufserfahrungen einer Rechtsanwältin

  1. RAuN Wolfgang Heinrich

    Zu dem Beitrag von Frau RAin Soi Leißner in Ihrer Ausgabe vom 03.04.2009, auf den ich von meiner Frau, Frau Sho, Yang-ja, aufmerksam gemacht wurde, möchte ich folgendes bemerken:

    Es gibt in der Tat einen sehr großen Unterschied zwischen der Generation der Bergleute und der Krankenschwestern, die fast alle in den 60er und 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts nach Deutschland kamen, und ihren Kindern, die heute häufig zwischen dreißig und vierzig Jahre alt sind und weit überwiegend hier in Deutschland integriert sind und die ihren Platz im Leben – häufig sogar an gehobener Stelle als Rechtsanwälte oder Steuerberater oder dergleichen – gefunden haben.
    Was mich als Deutschen, der meist einmal im Jahr in Korea ist und dann hin und wieder auch über Entwicklungen im deutschen und europäischen Recht vorträgt, und natürlich nur dort wegen der weißen Haare und und der natürlich nicht nicht wie Frau RAin Leißner hier wegen ihres Aussehens auffällt, besonders nachdenklich macht, ist Folgendes:
    Natürlich habe ich – vor allem bei der älteren Generation – oft auch erleben müssen, daß koreanische Mandanten in früherer Zeit häufig als selbstverständlich davon ausgingen, daß meine Beratung oder gar meine Tätigkeit vor Gericht umsonst geleistet werde, weil doch meine Frau auch Koreanerin sei wie sie, und da sei eine Rechnung nachgerade unpassend. Viele wollten auch handeln, und das selbst bei Notarkosten, wo ich sehr rasch mit dem Gesetz und meiner Dienstaufsichtsbehörde in Streit geraten wäre, hätte ich mich auf solche “Anfragen” eingelassen. Ergebnis: Nahezu keine koreanischen Mandanten in Anwaltssachen, und Notarmandate nur, weil sie an mich über Anwaltsbüros herangetragen werden, und es nun einmal – besonders bei Firmen – eine Reihe von Rechtshandlungen gibt, die nur ein Notar vornehmen kann.
    Wie Frau RAin Leißner auch richtig festgestellt hat, ist die Generation der sogenenannten “Ise” ganz anders:
    Sie hat, da hier aufgewachsen, zur Schule und häufig auch zur Universität gegangen, meist die Fähigkeit, fehlerfrei Deutsch zu sprechen, was bei der Generation ihrer Eltern bis heute die Ausnahme ist.
    Sie meist auch geradezu in “deutscher Weise” pünktlich, “Korean Time” geht selbst ihnen auf die Nerven; können sie eine Verabredung nicht einhalten, greifen Sie sofort zum Handy und kündigen das an, meist verbunden mit einer Entschuldigung.
    Ja, im Zusammenhang mit den Vereinen (Krankenschwesterverein, Sportverein etc.) erklärten sie mir verschiedentlich rundheraus, so wie ihre Eltern in ihren Vereinen wollten sie es nicht machen. Viele von ihnen sind nach meiner Kenntnis in Kirchengemeinden und Netzwerken organisiert und in diesen sehr aktiv tätig.
    Ja , und sie fragen vorher, was der Rechtsanwalt oder Notar kostet, und in aller Regel – wenigsten bei mir – hatte ich bisher keine Probleme, da gibt es sogar hinsichtlich der deutschen Mandanten öfter, besonders Zahlungsprobleme.
    Während meine Frau sich meist nur für ihrer Generation und nach Deutschland (leider immer seltener) kommende Doktoranten und Forscher, aber auch für Durchreisende engagieren “muss”, ist dies für die Generation der “Ise” nur ganz selten der Fall, wenigsten habe ich den Eindruck.
    Ich glaube, daß Frau RAin Leißner, die ich kurz als sehr lebensnah und praktisch erlebt habe, sicher ihren Weg als Deutsche Rechtsanwältin gehen wird, und ich wünsche ihr dazu viel Glück.

    Frankfurt am Main, 01.05.2009

    Wolfgang Heinrich
    Rechtsanwalt und Notar in Frankfurt am Main
    Ehrenpräsident der Deutsch-Koreanischen Juristischen Gesellschaft e.V.

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